Planung nach HOAI

Fachgerecht und wirtschaftlich planen

Allgemeines zur Planung

Eine fachgerechte und solide Planung ist die Grundlage für die Erstellung jeder neuen Anlage. Es sind vielfältige sicherheits- und umweltrelevante, rechtliche und technische Anforderungen zu berücksichtigen. Mit dem Einsatz moderner Hilfsmittel wie CAD, AVA- und Simulationsprogrammen sind wir technisch auf dem neuesten Stand. Wir analysieren und planen Ihr Vorhaben pragmatisch und konstruktiv.

Die beiden Phasen der Planung sind:

LPH2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

  1. Analysieren der Grundlagen- Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
  2. Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
  3. Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  4. Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
  5. Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
  6. Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
  7. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

  1. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
  2. Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  3. Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit
    • Angabe maßbestimmender Dimensionen
    • Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
    • Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
    • Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
  4. Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
  5. Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  6. Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
  7. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  8. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

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